AGB
Sie lesen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Atoll AG. Sie regeln die Beziehungen zwischen Ihnen als unserem Kunden oder Dienstleistungspartner und uns als Agentur. Die AGB sind integrierter Bestandteil jeder Offerte bzw. Offertanfrage.
Leistungen
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Kommunikation und Produktentwicklung. Sie bürgt für eine exzellente Ausführung der ihr übertragenen Geschäfte und wahrt die Interessen ihrer Kunden und Dienstleistungspartner nach bestem Wissen und Gewissen.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Agentur beauftragt, bestimmte Leistungen zu erbringen. Dies geschieht in der Regel unter Bezugnahme auf eine schriftliche Offerte oder ein Briefinggespräch, bei etablierter Beziehung aus Effizienzgründen auch ohne vorgängige Vereinbarung eines Projekthonorars. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden. Bei einem Dienstleistungspartner geschieht dies durch die Auftragsannahme.
Honorar
Ein Kennenlerngespräch und die Besprechung vor einer Auftragsvergabe sind kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Für anschliessende Leistungen verlangt die Agentur grundsätzlich ein Honorar. Darin nicht enthalten sind allfällige Leistungen von Drittparteien (z. B. Produktionsfirmen, Mediaagenturen, Publishern), welche zur Umsetzung eines Projekts notwendig sind. Solche Fremdkosten werden dem Kunden separat offeriert.
Das Honorar der Agentur bemisst sich in der Regel nach Massgabe der Offerte. Sollte aufgrund veränderter Umstände zur Leistungserbringung ein erheblicher Mehraufwand notwendig werden, ist die Agentur berechtigt, diesen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Erfolgte die Auftragsvergabe ohne vorgängige Offerte (z. B. bei Klein- und Routineaufgaben), bemisst sich das Honorar nach Stundenaufwand gemäss branchenüblichen Sätzen.
Die Offerte deckt in der Regel die Konzeptentwicklung und das Projektmanagement ab, einschliesslich allfälliger Anfahrten zum Kunden und Kleinspesen. Gesondert abgerechnet werden Spesen im Zusammenhang mit grösseren Recherche- oder Realisationsarbeiten (z. B. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten), sowie durch den Kunden verlangte Schriften, welche die Agentur zur Ausführung eines Auftrags zwingend erwerben muss.
Der volle Vergütungsanspruch der Agentur bleibt auch dann bestehen, wenn die Nutzung fertiggestellter Arbeiten verspätet oder gar nicht erfolgt.
Zahlung
Nach Abschluss des Auftrages stellt die Agentur die Leistungen inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen ohne Abzug. Bei grösseren und/oder langfristigen Projekten kann die Agentur Teilleistungen abrechnen.
Nutzungsrechte
Die Agentur unterscheidet grundsätzlich zwischen kurzfristigem und langfristigem Nutzungszweck.
Von der Agentur geschaffene Werke mit kurzfristigem Nutzungszweck sind z. B. Produktlancierungen, Promotionen, Landing Pages, Content Pieces.
Werke mit langfristigem Nutzungszweck sind z. B. Kommunikationsplattformen, Logos, Verpackungen, Webseiten. Der Wert, den diese Arbeiten für den Kunden darstellen, liegt normalerweise deutlich höher als der Preis, den die Agentur über den reinen Stundenaufwand abrechnen kann. Aus diesem Grund wird in Offerten und Rechnungen über Werke mit langfristigem Nutzungszweck die Abgeltung der Nutzungsrechte als separater Posten aufgeführt. Dies gilt insbesondere bei einer Realisation ohne Beteiligung der Agentur.
Mit vollständiger Bezahlung der Rechnung/en überträgt die Agentur dem Kunden die zweckgebundenen, zeitlich und geographisch unbegrenzten Nutzungsrechte an den realisierten Arbeiten, auch über den Zeitraum der Zusammenarbeit hinaus. Dies gilt für beide Arten von Werken, sowohl für solche mit kurzfristigem als auch für jene mit langfristigem Nutzungszweck.
Die Übertragung von Nutzungsrechten verpflichtet die Agentur nicht dazu, Layoutdaten oder Quellcodes herauszugeben. Entscheidet sich die Agentur dazu, ist diese Leistung kostenpflichtig.
Werke, die nicht realisiert wurden, unabhängig davon, ob mit kurzfristigem oder langfristigem Nutzungszweck, dürfen ohne Wissen und Zustimmung der Agentur nicht verwendet werden, auch nicht als Spezifikation zur Einholung einer Konkurrenzofferte. Die Nutzungsrechte an nicht realisierten Konzepten und Entwürfen verbleiben stets bei der Agentur, unabhängig davon, ob diese für die Erstellung entschädigt wurde oder nicht. Die Agentur behält sich vor, nicht realisierte Arbeiten in abgewandelter Form auch für andere Projekte zu verwenden.
Die Abgeltung allfälliger Rechte Dritter (z. B. von Fotomodellen oder Musikkomponisten) ist Sache des Kunden und in der Regel gesondert ausgewiesen.
Eine Übertragung von Urheberrechten von der Agentur auf den Kunden oder andere Parteien ist ausgeschlossen. Die Agentur ist berechtigt, die Urheberschaft an ihren Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
Haftung
Die Agentur gibt keine Erfolgsgarantien ab und übernimmt keine über den Wert der von ihr erbrachten Leistungen hinausgehende Haftung, z. B. für indirekte Schäden. Der Kunde übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Produkt, sowie für die Übereinstimmung mit geltenden Rechtsnormen, einschliesslich Datenschutzbestimmungen für Offline- und Online-Medien.
Die Agentur nutzt und empfiehlt vertrauenswürdige Dienste zum Austausch von Daten, lehnt aber jede Haftung für allfällige, damit im Zusammenhang stehende Schäden ab.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn die laut Offerte festgelegte Leistung erbracht und/oder das Arbeitsergebnis vom Kunden akzeptiert wurde oder wenn von ursprünglichen Vereinbarungen abweichende Situationen oder Resultate (z. B. Terminverzögerungen, Fehler oder Unterlassungen) durch das Verhalten des Kunden verursacht oder begünstigt wurden.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Daten
Die Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe von Daten (einschliesslich personenbezogener), die der Agentur vom Kunden oder von Drittparteien zur Verfügung gestellt werden, geschieht in dem Umfang, wie dies zur Erfüllung des Auftrags nötig ist.
Der Kunde bzw. die Drittpartei sichert zu, dass solche Daten im Einklang mit gültigen Gesetzen erworben und übergeben wurden und befreit die Agentur von sämtlichen, diesbezüglichen Rechtsansprüchen anderer, einschliesslich allfälliger Aufwendungen und Kosten, welche mit der Geltendmachung oder Abwehr solcher Ansprüche zusammenhängen.
Der Kunde bzw. die Drittpartei stellt die Agentur nach Auftragserfüllung von einer über das geltende Recht hinausgehenden Pflicht frei, im Zusammenhang mit dem Auftrag erzeugte Daten aufzubewahren oder zu löschen. Das gilt auch für ihr überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material. Davon abweichende Regelungen bedürfen der rechtzeitigen Absprache.
Drittparteien
Die Agentur kann Dienstleistungspartner hinzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag Leistungen erbringen.
Beauftragt die Agentur Freelancer mit der Entwicklung von Arbeiten, gehen sämtliche Nutzungsrechte an diesen Arbeiten uneingeschränkt an die Agentur über, unabhängig davon, ob die Agentur diese Nutzungsrechte weiter veräussert oder nicht.
Bei grösseren Summen initiiert die Agentur die Erstellung einer separaten Offerte, die dem Kunden vorgelegt und durch diesen freigegeben wird. Dadurch entsteht eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Drittpartei. Deren Rechnung/en sind direkt vom Kunden zu bezahlen. Nach Kontrolle der Rechnung/en durch die Agentur leitet sie diese an den Kunden weiter. Die Agentur tut dies ohne Zuschläge, berücksichtigt aber den angefallenden Aufwand für das Projektmanagement in den selbst ausgestellten Rechnungen.
Eine Haftung der Agentur für Forderungen des Kunden an Drittparteien oder von Drittparteien an den Kunden ist ausgeschlossen.
Geheimhaltung
Agentur, Kunde und allfällige Drittparteien verpflichten sich, sämtliche im gegenseitigen Kontakt ausgetauschten, nicht öffentlich bekannten oder zugänglichen Geschäftsinformationen vertraulich zu behandeln. Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind dem Kunden zur öffentlichen Nutzung überlassene Arbeitsergebnisse. Das gilt auch für deren Vorstufen, sofern diese keinen Einblick in Geschäftsvorgänge zulassen, deren Bekanntwerden für den Kunden ein offensichtlicher Nachteil wäre.
Referenzen
Die Überzeugungskraft konkreter Arbeitsergebnisse ist für Agenturen ein wichtiger Erfolgsfaktor. Deshalb behält die Agentur sich vor, Werke zu signieren, Kunden oder Dienstleistungspartner zu nennen und Beispiele bereits veröffentlichter Arbeiten zu Referenzzwecken vorzuzeigen. Und dies, ohne dass einer Partei dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
Konkurrenz
Die Agentur unterhält nicht gleichzeitig Geschäftsbeziehungen zu Kunden, die in direkter Konkurrenz zueinander stehen. Beziehungen zu Kunden aus der gleichen Branche können aber eingegangen werden, wenn sich Firmengrösse, Geschäftsbereich, Zielgruppenausrichtung, Marktgebiet oder Produktsortiment markant voneinander unterscheiden. Die Agentur beurteilt allfällige Konfliktsituationen nach eigenem Ermessen und bespricht sich je nach Fall mit den betroffenen Parteien.
Vertragsdauer
Für den Regelfall einer Zusammenarbeit auf Projektbasis entfällt die Notwendigkeit einer Kündigungsfrist. Einzelaufträge erlöschen mit ihrer Erfüllung. Sie können auch vorzeitig auf Wunsch des Kunden abgebrochen werden, sofern er die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen oder nicht mehr abwendbaren Aufwände vollumfänglich kompensiert. Dies gilt insbesondere für Vorleistungen im Rahmen von Marktforschungsarbeiten, Events oder Foto-, Film-, Print- oder Digitalproduktionen.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Agentur.
Änderungen
Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die jeweils aktuelle, auf unserer Website publizierte Fassung. Soweit die AGB jedoch bereits Teil eines Auftrags sind, bleibt die zum Zeitpunkt der Beauftragung geltende Fassung bis zum Ende des Auftrags gültig.
Atoll AG, Zürich, April 2020